Liebe Pflegekräfte in der Eingliederungshilfe,

der Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW hat Sie schriftlich informiert, dass Sie sich registrieren lassen müssen. Die Meldung des Arbeitgebers ist keine abschließende Registrierung, diese kann nur persönlich  (per Brief oder online) erfolgen. Die RGSP hatte zur Einrichtung einer Pflegekammer in NRW bereits informiert.

Nur wer sich bis zum 21.12.2021 registriert hat (Schließung des Wählerverzeichnisses), kann an der Wahl zur Kammerversammlung teilnehmen und somit wählen und gewählt werden.

Bis zum 13.01.2022 sind dann die Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen.

Da der ganz überwiegende Teil der Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie der ambulanten Kranken- und Altenpflege in NRW tätig ist, ist die Repräsentanz der Pflegekräfte der Eingliederungshilfe in der Kammerversammlung sehr fraglich.

Der Errichtungsausschuss wurde durch ein Vorstandsmitglied angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, wie eine Beteiligung der Pflegekräfte der Eingliederungshilfe in der Pflegekammer NRW gewährleistet werden kann.

Sollte es bei Ihnen oder in Ihrem Umfeld Ideen dazu geben, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.